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Amazon Bundling-Richtlinie 2027: Neue Regeln für Produktbundles

Amazon aktualisiert zum 11. Januar 2027 seine Bundling-Richtlinie. Viele Produktbundles müssen künftig vom Original-Hersteller oder der Marke verpackt sein. Wir erklären Ausnahmen, Autorisierungen und Folgen für FBA-Händler.
Amazon Bundling-Richtlinie 2027 – neue Anforderungen für Produktbundles ab 11. Januar

Amazon Bundling-Richtlinie 2027: Neue Regeln für Produktbundles ab 11. Januar

Amazon nimmt erneut eine größere Änderung an seinen Richtlinien für Produktbundles vor.

Ab dem 11. Januar 2027 müssen die meisten Produktbundles, die unter einer einzigen ASIN angeboten werden, grundsätzlich vom Original-Hersteller oder von der jeweiligen Marke zusammengestellt und verpackt worden sein.

Amazon begründet die Änderung damit, Authentizität und Produktsicherheit von Bundles verbessern zu wollen. Gleichzeitig werden einige bisherige Einschränkungen aufgehoben.

Besonders relevant ist die Änderung für Händler, die bislang eigene Bundles aus verschiedenen Produkten zusammengestellt haben.

Denn genau solche Bundles können künftig problematisch werden.

Für Seller mit größeren Bundle-Sortimenten heißt es deshalb: Nicht bis Januar warten. Jetzt prüfen, welche ASINs von der neuen Richtlinie betroffen sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ändert Amazon an der Bundling-Richtlinie?
  2. Ab wann gelten die neuen Bundle-Regeln?
  3. Welche Produktbundles sind betroffen?
  4. Welche Bundles bleiben weiterhin erlaubt?
  5. Wann benötige ich eine Marken-Autorisierung?
  6. Welche Ausnahmen nennt Amazon?
  7. Was ändert sich bei Consumables?
  8. Welche bisher verbotenen Bundles erlaubt Amazon künftig?
  9. Was passiert mit nicht konformen Listings?
  10. Was passiert mit FBA-Bestand?
  11. Gilt die neue Bundling-Richtlinie auch in Europa?
  12. Warum Händler ihre Bundles bereits jetzt prüfen sollten
  13. Checkliste für Amazon Seller
  14. FAQ zur Amazon Bundling-Richtlinie 2027
  15. Fazit

Was ändert Amazon an der Bundling-Richtlinie?

Der zentrale Grundsatz der neuen Richtlinie ist relativ einfach:

Die meisten Produktbundles unter einer einzigen ASIN müssen künftig eine Produktkonfiguration sein, die vom ursprünglichen Hersteller oder von der Marke selbst verpackt wurde.

Amazon will damit verhindern, dass beliebige Produkte unterschiedlicher Hersteller ohne entsprechende Zustimmung zu neuen Produktkombinationen zusammengestellt werden.

Ein Händler kann damit nicht mehr ohne Weiteres mehrere Markenprodukte einkaufen, diese selbst zu einem neuen Set zusammenstellen und das Bundle anschließend unter einer eigenen Bundle-ASIN verkaufen.

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen.

Amazon erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin neu konfigurierte und neu verpackte Produkte. Außerdem bleiben bestimmte Kategorien und virtuelle Bundles ausgenommen.

Ab wann gelten die neuen Bundle-Regeln?

Der entscheidende Stichtag ist der:

11. Januar 2027

Amazon fordert Händler dazu auf, bestehende Bundles vor diesem Datum zu überprüfen.

Nicht konformer Bestand kann laut Amazon noch vor dem Stichtag verkauft werden. Nach dem 11. Januar sollen nicht konforme Bundle-Listings dagegen deaktiviert werden.

Das Timing ist für Händler nicht ganz unwichtig.

Der Stichtag liegt unmittelbar nach dem Weihnachtsgeschäft.

Wer im Q4 große Mengen entsprechender Bundle-Produkte an Amazon-Fulfillment-Center sendet, sollte deshalb bereits bei der Bestandsplanung berücksichtigen, welche Ware nach dem Weihnachtsgeschäft möglicherweise noch vorhanden ist.

Welche Produktbundles sind betroffen?

Besonders genau sollten Händler selbst zusammengestellte Bundles überprüfen.

Ein klassisches Beispiel wäre ein Händler, der Produkte verschiedener Marken einkauft und daraus ein neues Set erstellt.

Denkbar wären beispielsweise:

  • ein Snack-Paket aus Produkten verschiedener Hersteller,
  • ein Erste-Hilfe- oder Reise-Set verschiedener Marken,
  • ein Reinigungsset aus mehreren Markenprodukten,
  • ein Beauty-Bundle unterschiedlicher Hersteller,
  • ein Zubehörpaket aus Produkten verschiedener Marken.

Entscheidend ist dabei nicht einfach nur, dass mehrere Produkte gemeinsam verkauft werden.

Relevant ist vielmehr, wer diese Produktkonfiguration zusammengestellt und verpackt hat und ob eine entsprechende Autorisierung vorliegt.

Welche Bundles bleiben weiterhin erlaubt?

Der Normalfall ist künftig das vom Original-Hersteller beziehungsweise von der Marke konfigurierte Bundle.

Ein Hersteller könnte beispielsweise drei eigene Produkte als offizielles Set zusammenstellen, verpacken und entsprechend vermarkten.

Ein solches Produkt erfüllt grundsätzlich das von Amazon beschriebene Prinzip.

Daneben nennt Amazon mehrere Ausnahmen, durch die auch andere Bundle-Konstellationen weiterhin möglich bleiben.

Wann benötige ich eine Marken-Autorisierung?

Das ist einer der wichtigsten Punkte der neuen Richtlinie.

Amazon ermöglicht weiterhin reconfigured and repackaged products, sofern eine entsprechende schriftliche Autorisierung vorliegt.

Der Verkäufer benötigt dafür eine Letter of Authorization des Markeninhabers beziehungsweise Herstellers, die ausdrücklich die Erlaubnis zum Repacking zusammen mit den weiteren im Bundle enthaltenen Marken für den Verkauf in Amazon Stores erteilt.

Das ist also mehr als eine normale Einkaufsrechnung.

Händler sollten sich nicht darauf verlassen, dass allein der legale Einkauf eines Markenproduktes automatisch zur Zusammenstellung eines neuen Amazon-Bundles berechtigt.

Wo wird die Autorisierung hinterlegt?

Amazon erklärt, dass die Letter of Authorization über das Account Health Dashboard hochgeladen werden kann, wenn ein Bundle nach dem 11. Januar als nicht konform identifiziert wurde.

Wer solche Bundles in größerem Umfang verkauft, sollte die erforderlichen Dokumente deshalb frühzeitig beschaffen und sauber archivieren.

Welche Ausnahmen nennt Amazon?

Amazon nennt mehrere Fälle, in denen ein Bundle nicht zwingend eine Original-Konfiguration des Herstellers sein muss.

1. Autorisierte neu verpackte Bundles

Mit entsprechender Letter of Authorization können bestimmte Produkte neu zusammengestellt und verpackt werden.

2. Geschenk-Kategorien

Bundles, die innerhalb entsprechender Gifting Browse Nodes gelistet werden, müssen laut Amazon nicht zwingend eine Original-Konfiguration des Herstellers darstellen.

3. Kamera-Produkte

Auch entsprechende Camera Product Types gehören zu den ausdrücklich genannten Ausnahmen.

4. Virtual Bundles

Bundles, die über Amazons Virtual Bundles Tool erstellt werden, müssen ebenfalls nicht gemeinsam vom Original-Hersteller verpackt worden sein.

Das ist logisch, denn bei einem Virtual Bundle werden die Produkte physisch gar nicht zu einem Paket zusammengestellt.

Amazon nennt diese Möglichkeit für Markeninhaber und autorisierte Wiederverkäufer.

Was ändert sich bei Consumables?

Ganz neu ist Amazons strengere Haltung gegenüber Bundles nicht.

Bereits Ende 2024 verschärfte Amazon seine Bundling-Regeln für Verbrauchsprodukte beziehungsweise Consumables.

Dazu gehören beispielsweise Produkte aus Bereichen wie Lebensmittel, Tierbedarf, Baby, Gesundheit und Beauty.

Amazon stellte damals klar, dass entsprechende Bundles grundsätzlich vom ursprünglichen Hersteller beziehungsweise der Marke konfiguriert werden sollten. Für bestehende Bundles wurde die Durchsetzung zum 1. Januar 2025 angekündigt.

Die Änderung 2027 lässt sich deshalb als deutliche Ausweitung dieses Grundprinzips verstehen.

Neu ist jetzt vor allem die wesentlich breitere Anwendung auf Produktbundles.

Interessant ist gleichzeitig, dass Amazon die Möglichkeiten für Consumables teilweise wieder erweitert.

Multi-Brand-Bundles bei Consumables werden unter Bedingungen möglich

Die neue Richtlinie besteht nicht ausschließlich aus Verschärfungen.

Amazon erklärt ausdrücklich, dass künftig auch Bundles mit mehreren Marken innerhalb der Consumables-Kategorie erstellt werden können, sofern die erforderlichen Letters of Authorization vorliegen.

Für manche Händler kann die neue Regelung deshalb sogar zusätzliche Möglichkeiten schaffen.

Der entscheidende Unterschied lautet:

Nicht mehr beliebig bündeln, sondern autorisiert bündeln.

Welche bisher verbotenen Bundles erlaubt Amazon künftig?

Dieser Teil der Ankündigung dürfte leicht übersehen werden.

Parallel zur Verschärfung hebt Amazon mehrere bisherige Einschränkungen auf.

Künftig können unter anderem Bundles erstellt werden in:

  • Books,
  • Music,
  • Video,
  • DVD,
  • Video Games.

Amazon erlaubt außerdem:

  • Bundles mit sekundären generischen Produkten,
  • Bundles mit Service Plans,
  • Bundles mit Gift Cards,
  • sowie Multi-Brand-Consumables-Bundles mit entsprechender Autorisierung.

Die Richtlinienänderung ist damit nicht einfach ein pauschales Verbot von Händler-Bundles.

Amazon zieht vielmehr klarere Grenzen dafür, wer Produkte zu einer neuen kommerziellen Produktkonfiguration zusammenstellen darf.

Was passiert mit nicht konformen Listings?

Hier wird die Änderung operativ besonders relevant.

Amazon kündigt ausdrücklich an, dass nach dem 11. Januar 2027 identifizierte, nicht konforme Produktbundles:

deaktiviert werden können und als Listing-Verstoß im Account Health Dashboard erscheinen.

Zusätzlich will Amazon betroffene Händler per E-Mail informieren.

Damit kann die Richtlinie nicht nur Auswirkungen auf einzelne ASINs haben.

Bei einer größeren Anzahl betroffener Bundles sollte auch der Bereich Account Health aufmerksam beobachtet werden.

Was passiert mit FBA-Bestand?

Bei FBA entsteht ein zusätzliches Problem.

Ein deaktiviertes Listing bedeutet nicht automatisch, dass der Bestand aus einem Amazon-Fulfillment-Center verschwindet.

Amazon verweist in seiner Ankündigung ausdrücklich auf die Möglichkeit, für nicht konformen FBA-Bestand einen Removal Order zu erstellen.

Für Händler kann das zusätzliche Kosten und operativen Aufwand bedeuten.

Besonders ungünstig wäre deshalb folgende Situation:

Ein Seller bestellt vor dem Weihnachtsgeschäft große Mengen eines selbst zusammengestellten Bundles.

Die Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Am 11. Januar befindet sich noch umfangreicher Bestand bei FBA.

Amazon stuft das Bundle als nicht konform ein.

Das Listing wird deaktiviert und der verbleibende Bestand muss gegebenenfalls entfernt werden.

Genau deshalb sollte die Prüfung vor der Q4-Bestandsplanung erfolgen und nicht erst im Januar.

Gilt die neue Bundling-Richtlinie auch in Europa?

Hier gibt es inzwischen eine wichtige Entwicklung.

Die ursprüngliche öffentliche Ankündigung konnte zunächst den Eindruck vermitteln, dass die Änderung vor allem den US-Markt betrifft.

Amazon hat die Mitteilung inzwischen jedoch auch im europäischen Seller-Forum veröffentlicht.

Dort nennt Amazon ebenfalls den 11. Januar 2027 und beschreibt dieselben Anforderungen an Produktbundles.

Damit sollten auch europäische Seller die Änderung ernst nehmen und ihre betroffenen Angebote überprüfen.

Für konkrete ASINs bleibt trotzdem sinnvoll, die jeweils im Seller Central angezeigten Richtlinien, Benachrichtigungen und Account-Health-Hinweise des betroffenen Marketplace zu prüfen.

Warum Händler ihre Bundles bereits jetzt prüfen sollten

Der 11. Januar klingt zunächst weit entfernt.

Für Händler mit FBA-Bestand ist er das aber nicht.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht:

„Ist mein Listing heute noch aktiv?“

Sondern:

„Wie viel Bestand dieses Bundles werde ich am 11. Januar noch bei Amazon haben?“

Gerade für Q4-Produkte kann das relevant werden.

Ein Produktbundle kann im Oktober, November und Dezember stark verkauft werden. Wenn anschließend jedoch mehrere hundert Einheiten übrig bleiben und die ASIN nicht mehr den Richtlinien entspricht, entsteht ein vermeidbares Problem.

Checkliste für Amazon Seller

Wer Bundle-ASINs im Sortiment hat, sollte jetzt systematisch vorgehen:

  1. Alle aktiven Bundle-ASINs identifizieren.
  2. Prüfen, welche Bundles vom Original-Hersteller beziehungsweise der Marke konfiguriert wurden.
  3. Selbst zusammengestellte Bundles separat markieren.
  4. Multi-Brand-Bundles identifizieren.
  5. Prüfen, ob eine Ausnahme greift.
  6. Bei autorisierbaren Bundles erforderliche Letters of Authorization anfordern.
  7. Dokumente sauber archivieren.
  8. FBA-Bestand und erwarteten Abverkauf bis Januar prüfen.
  9. Q4-Nachbestellungen betroffener Bundles kritisch kontrollieren.
  10. Account Health und Amazon-Benachrichtigungen beobachten.

Gerade bei größeren Katalogen lohnt sich diese Prüfung nicht manuell von Produkt zu Produkt, sondern anhand eines strukturierten Exports der betroffenen ASINs.

Was bedeutet die Änderung für Umsatz und Advertising?

Ein Punkt wird bei Richtlinienänderungen häufig unterschätzt:

Ein deaktiviertes Bundle betrifft nicht nur das Listing.

Laufen auf der ASIN gleichzeitig Sponsored-Products-, Sponsored-Brands- oder andere Advertising-Maßnahmen, kann eine Deaktivierung auch Auswirkungen auf die Werbestruktur und Umsatzplanung haben.

Dasselbe gilt für Rankings, saisonale Aktionen und die geplante Warenmenge.

Deshalb sollten besonders umsatzstarke Bundle-ASINs zuerst geprüft werden.

Bei metaprice betrachten wir solche Änderungen deshalb nicht ausschließlich als Listing-Thema. Bei betreuten Accounts prüfen wir auch die Auswirkungen auf Produktperformance, Advertising, Bestand und die wirtschaftliche Bedeutung der betroffenen SKUs.

Wer einen größeren Amazon-Katalog betreibt und Unterstützung bei der Analyse seiner Produktstruktur benötigt, kann den Account gemeinsam mit unserem Team prüfen:

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FAQ zur Amazon Bundling-Richtlinie 2027

Ab wann gilt die neue Amazon Bundling-Richtlinie?

Amazon nennt den 11. Januar 2027 als Stichtag für die aktualisierten Anforderungen.

Müssen künftig alle Bundles vom Hersteller verpackt sein?

Nicht ausnahmslos. Grundsätzlich sollen die meisten Bundles Original-Konfigurationen des Herstellers beziehungsweise der Marke sein. Amazon nennt jedoch Ausnahmen für autorisierte Repackaging-Konstellationen, bestimmte Geschenk- und Kamera-Kategorien sowie Virtual Bundles.

Darf ich weiterhin Produkte verschiedener Marken bündeln?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Amazon erlaubt beispielsweise Multi-Brand-Bundles im Consumables-Bereich mit entsprechenden Letters of Authorization. Für neu konfigurierte und neu verpackte Bundles nennt Amazon ebenfalls eine Autorisierung durch die beteiligten Marken als möglichen Weg.

Reicht eine Lieferantenrechnung als Autorisierung?

Amazon nennt ausdrücklich eine Letter of Authorization des Markeninhabers beziehungsweise Herstellers. Eine normale Einkaufsrechnung ist damit nicht dasselbe wie die von Amazon beschriebene Autorisierung.

Wo kann ich die Letter of Authorization hochladen?

Amazon erklärt, dass die Autorisierung über das Account Health Dashboard hochgeladen werden kann, wenn das Bundle nach dem Stichtag als nicht konform identifiziert wurde.

Was passiert mit nicht konformen Bundle-ASINs?

Amazon kündigt an, entsprechende Listings nach dem Stichtag zu deaktivieren und die Verstöße im Account Health Dashboard anzuzeigen.

Was passiert mit meinem FBA-Bestand?

Bei nicht konformem FBA-Inventar kann eine Bestandsentfernung erforderlich werden. Amazon verweist ausdrücklich auf Removal Orders für entsprechende Ware.

Sind Virtual Bundles weiterhin erlaubt?

Ja. Amazon nennt Virtual Bundles ausdrücklich als Ausnahme, da die Produkte dabei nicht physisch gemeinsam verpackt werden. Die Ankündigung nennt diese Option für Markeninhaber und autorisierte Wiederverkäufer.

Gilt die Änderung auch für europäische Amazon Seller?

Amazon hat die Ankündigung inzwischen auch im europäischen Seller-Forum veröffentlicht und nennt dort ebenfalls den 11. Januar 2027. Europäische Händler sollten ihre Bundle-ASINs deshalb entsprechend prüfen.

Fazit: Bundle-Katalog jetzt prüfen – nicht erst im Januar

Die neue Bundling-Richtlinie ist für Händler mit selbst zusammengestellten Sets eine der Änderungen, die sich auf den ersten Blick leicht auf später verschieben lassen.

Genau das kann problematisch werden.

Der Stichtag liegt am 11. Januar 2027, also unmittelbar nach einem Zeitraum, in dem viele Händler ihre höchsten Bestände des Jahres aufbauen.

Wer erst im Januar feststellt, dass ein Bundle nicht mehr richtlinienkonform ist, kann dann gleichzeitig mit deaktivierten Listings, Account-Health-Verstößen und verbleibendem FBA-Bestand konfrontiert sein.

Die sinnvollere Vorgehensweise ist deshalb, bestehende Bundle-ASINs bereits jetzt in drei Gruppen aufzuteilen:

konform → Ausnahme/Autorisierung erforderlich → voraussichtlich nicht konform.

Anschließend können Autorisierungen eingeholt, Bestände angepasst und Nachbestellungen für das Q4 entsprechend geplant werden.

Amazon eröffnet mit der Änderung gleichzeitig neue Möglichkeiten für bestimmte Kategorien und autorisierte Multi-Brand-Bundles. Die Änderung ist deshalb weniger ein generelles Ende von Produktbundles als eine deutliche Verschiebung hin zu nachweisbar autorisierten Bundle-Konfigurationen.

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