Paketsteuer Österreich 2026: Warum auch kleine Amazon-Händler betroffen sein können
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine neue Paketsteuer. Grundsätzlich werden 2 Euro pro zugestelltem Paket fällig. Alternativ sieht das Gesetz eine Berechnung von 2 Euro pro Bestellung vor.
Auf den ersten Blick scheint die Regelung für kleinere Onlinehändler kaum relevant zu sein. Schließlich greift die Paketsteuer grundsätzlich erst, wenn die Versandhandelsumsätze eines Versandhändlers in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben.
Doch genau hier steckt für Marketplace-Händler ein entscheidendes Detail.
Wer seine Produkte über einen großen Online-Marktplatz verkauft, kann von der Regelung mittelbar betroffen sein, obwohl das eigene Unternehmen weit von 100 Millionen Euro Umsatz entfernt ist.
Der Grund dafür ist die sogenannte Plattformfiktion.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die österreichische Paketsteuer?
- Ab wann gilt die Paketsteuer?
- Wer muss die 2 Euro bezahlen?
- Warum die 100-Millionen-Euro-Grenze kleine Händler nicht automatisch schützt
- Was bedeutet die Plattformfiktion für Amazon-Händler?
- Gilt die Paketsteuer für FBA und FBM?
- Welche Bestellungen sind betroffen?
- Was passiert bei Retouren?
- Warum günstige Produkte besonders kritisch sind
- Welche Auswirkungen hat die Paketsteuer auf die Kalkulation?
- Was sollten Amazon-Händler jetzt tun?
- FAQ zur Paketsteuer Österreich
- Fazit
Was ist die österreichische Paketsteuer?
Mit dem Paketsteuergesetz führt Österreich eine eigenständige Steuer auf bestimmte Paketzustellungen ein.
Besteuert werden grundsätzlich Paketzustellungen innerhalb Österreichs, die aus entsprechenden B2C-Versandhandelsumsätzen entstehen.
Die Steuer beträgt:
2 Euro pro zugestelltem Paket.
Das Gesetz ermöglicht alternativ eine Berechnung von 2 Euro pro Bestellung. Wird diese Variante gewählt, gilt sie für sämtliche entsprechenden Bestellungen innerhalb des jeweiligen Erklärungszeitraums.
B2B-Lieferungen fallen grundsätzlich nicht unter die Regelung. Entscheidend sind Versandhandelsumsätze an private Endverbraucher beziehungsweise vergleichbare Abnehmer.
Ab wann gilt die Paketsteuer?
Das Paketsteuergesetz tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Das parlamentarische Verfahren wurde bereits im Juli abgeschlossen.
Interessant ist allerdings, dass nicht ausschließlich das Lieferdatum darüber entscheidet, ob die Steuer anfällt.
Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zahlung für den Versandhandelsumsatz.
Das Finanzministerium nennt hierzu ein anschauliches Beispiel: Wird eine Bestellung bereits am 25. September angenommen und eines der Pakete erst am 3. Oktober zugestellt, fällt für diesen Vorgang noch keine Paketsteuer an, weil die Steuerschuld bereits vor dem 1. Oktober entstanden ist.
Für Händler ist deshalb der Zeitpunkt der Zahlungsannahme ein wichtiger Faktor.
Wer muss die 2 Euro bezahlen?
Hier muss zwischen der Steuerschuld und einer möglichen wirtschaftlichen Weitergabe der Kosten unterschieden werden.
Grundsätzlich ist der Versandhändler Steuerschuldner.
Die Paketsteuer greift dabei erst, wenn dessen relevante Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben.
Bei Verkäufen über Online-Marktplätze gelten allerdings besondere Regeln.
Und genau diese sind für Amazon Seller entscheidend.
Warum die 100-Millionen-Euro-Grenze kleine Händler nicht automatisch schützt
Angenommen, ein Händler erzielt mit seinem Unternehmen 500.000 Euro Jahresumsatz und verkauft nur einen kleinen Teil seiner Produkte nach Österreich.
Die logische Schlussfolgerung wäre zunächst:
„100 Millionen Euro Umsatz? Damit habe ich nichts zu tun.“
Bei direkten Verkäufen über den eigenen Shop kann die Umsatzgrenze tatsächlich entscheidend sein.
Bei einem Verkauf über einen Online-Marktplatz sieht das österreichische Paketsteuergesetz jedoch eine besondere Zurechnung vor.
Das Bundesministerium für Finanzen erklärt ausdrücklich, dass bei Verkäufen über einen Online-Marktplatz die Versandhandelsumsätze für die Paketsteuer dem Marktplatz zugerechnet werden.
Überschreitet der Marktplatz die 100-Millionen-Euro-Grenze, wird der Online-Marktplatz für die von ihm vermittelten Umsätze zum Paketsteuerschuldner.
Damit kann ein Verkauf eines kleinen Marketplace-Händlers Teil eines paketsteuerpflichtigen Vorgangs sein, obwohl der Händler selbst niemals in die Nähe der Umsatzgrenze kommt.
Auch die österreichische Wirtschaftskammer und Berichte zum Gesetzgebungsverfahren haben auf die Auswirkungen dieser Konstruktion auf kleinere Marketplace-Händler hingewiesen.
Was bedeutet die Plattformfiktion für Amazon-Händler?
Für Marketplace-Seller ist deshalb nicht nur der eigene Umsatz relevant.
Bei einem Verkauf über eine entsprechend große Plattform wird für Zwecke der Paketsteuer auf den Marktplatz abgestellt.
Das bedeutet vereinfacht:
Kleiner Händler + großer Marktplatz ≠ automatisch von der Paketsteuer ausgenommen.
Gerade dieser Punkt macht die neue Regelung für Amazon Seller relevant.
Die 100-Millionen-Euro-Grenze sollte deshalb nicht als allgemeine Freigrenze für jeden einzelnen Marketplace-Händler verstanden werden.
Gilt die Paketsteuer für FBA und FBM?
Das Gesetz knüpft grundsätzlich an die entsprechende Paketzustellung aus einem Versandhandelsumsatz an und nicht einfach an die Nutzung eines bestimmten Amazon-Fulfillment-Modells.
Nach den Informationen der Wirtschaftskammer werden sowohl nationale als auch innergemeinschaftliche und Einfuhr-Versandhandelsumsätze erfasst, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Zustellung in Österreich erfolgt.
Für Amazon Seller ist deshalb entscheidend, wohin die Bestellung geliefert wird und über welche Verkaufsstruktur der Umsatz erfolgt – nicht allein, ob Amazon FBA oder eigener Versand genutzt wird.
Welche Bestellungen sind betroffen?
Die Paketsteuer betrifft grundsätzlich entsprechende B2C-Fernabsatzgeschäfte mit Zustellung in Österreich.
Ein Fernabsatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet oder Telefon abgeschlossen wird.
Ein Kauf direkt in einem stationären Geschäft, bei dem anschließend lediglich eine Lieferung vereinbart wird, fällt dagegen nicht automatisch unter diese Definition.
Für typische Amazon-Bestellungen von Privatkunden mit Zustellung nach Österreich ist diese Voraussetzung regelmäßig von besonderer Relevanz.
Was passiert bei Retouren?
Ein weiterer wirtschaftlich wichtiger Punkt:
Eine spätere Retoure beseitigt die bereits entstandene Paketsteuer grundsätzlich nicht.
Das Paketsteuergesetz bestimmt, dass eine entstandene Steuerschuld nach der Zustellung des Pakets nicht mehr entfallen kann. Auch das österreichische Parlament weist darauf hin, dass die Steuer bei Retouren grundsätzlich bestehen bleibt.
Für Händler mit hohen Retourenquoten ist das besonders relevant.
Denn die wirtschaftliche Belastung eines Verkaufs kann dadurch aus mehreren Komponenten bestehen:
Produktversand + Marketplace-Gebühren + mögliche FBA-Kosten + Retourenkosten + zusätzliche Paketsteuer.
Bei ohnehin knappen Margen kann das einen erheblichen Unterschied machen.
Warum günstige Produkte besonders kritisch sind
Entscheidend ist nicht allein die absolute Höhe von 2 Euro, sondern das Verhältnis zwischen Abgabe, Verkaufspreis und Deckungsbeitrag.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt das Problem:
Bei einem Artikel für 100 Euro entsprechen 2 Euro rechnerisch 2 % des Verkaufspreises.
Bei einem Artikel für 20 Euro sind es bereits 10 %.
Bei einem Artikel für 10 Euro entsprechen 2 Euro sogar 20 % des Verkaufspreises.
Das ist noch keine vollständige Margenrechnung, zeigt aber, warum die Paketsteuer gerade für niedrigpreisige Produkte wirtschaftlich relevant werden kann.
Und dabei sind Einkaufspreis, Umsatzsteuer, Amazon-Gebühren, Advertising, Versand beziehungsweise FBA-Kosten und Retouren noch gar nicht berücksichtigt.
Welche Auswirkungen hat die Paketsteuer auf die Kalkulation?
Amazon-Händler sollten deshalb nicht einfach pauschal zwei Euro auf jeden österreichischen Verkaufspreis aufschlagen.
Stattdessen sollte die Wirtschaftlichkeit auf SKU-Ebene betrachtet werden.
Genau hier wird das Thema auch für Repricing interessant.
Angenommen, ein Produkt hat bislang eine ausreichende Marge von 4 Euro pro Verkauf.
Kommt eine zusätzliche Belastung von 2 Euro hinzu, verändert sich die Kalkulation grundlegend.
Bei einem anderen Produkt mit 25 Euro Deckungsbeitrag fällt dieselbe Belastung dagegen deutlich weniger ins Gewicht.
Eine pauschale Preisstrategie für den österreichischen Markt kann deshalb problematisch sein.
Was sollten Amazon-Händler jetzt tun?
Vor dem 1. Oktober sollten Händler insbesondere ihre Verkäufe nach Österreich analysieren und dabei nicht nur den Gesamtumsatz betrachten.
Sinnvoll ist eine Betrachtung nach:
- SKU und Verkaufspreis,
- Deckungsbeitrag beziehungsweise Marge,
- Versandmodell,
- Anzahl der österreichischen Bestellungen,
- Retourenquote,
- Amazon-Gebühren,
- Advertising-Kosten,
- sowie der tatsächlichen Profitabilität pro Verkauf.
Besonders Produkte mit niedrigem Verkaufspreis und geringer absoluter Marge verdienen Aufmerksamkeit.
Preisstrategie statt pauschaler Preiserhöhung
Eine zusätzliche Kostenposition bedeutet nicht zwangsläufig, dass sämtliche Produkte sofort um zwei Euro verteuert werden sollten.
Bei stark umkämpften Produkten könnte eine solche Preiserhöhung beispielsweise die Wettbewerbsfähigkeit oder Buy-Box-Performance beeinflussen.
Die bessere Vorgehensweise ist eine individuelle Kalkulation:
Wie hoch kann der Preis steigen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Produktes unverhältnismäßig zu verschlechtern?
Genau für solche Situationen kann automatisiertes Repricing sinnvoll sein.
Mit dem metaprice Repricer lassen sich Preisstrategien und Margengrenzen so gestalten, dass nicht nur der Wettbewerbspreis, sondern auch die Wirtschaftlichkeit eines Produktes berücksichtigt werden kann.
Gerade bei länderspezifischen Kostenänderungen wird es wichtiger, Preisstrategien nicht für das gesamte Sortiment pauschal festzulegen.
Paketsteuer zeigt ein grundsätzliches Problem im europäischen E-Commerce
Für Händler entsteht durch die österreichische Regelung eine zusätzliche nationale Besonderheit innerhalb des europäischen Onlinehandels.
Die österreichische Regierung begründet die Paketsteuer unter anderem mit dem stark gestiegenen Paketaufkommen, Herausforderungen für Umwelt und stationären Handel sowie der Finanzierung staatlicher Maßnahmen. Ein Teil der Einnahmen dient der Gegenfinanzierung einer Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Lebensmittel. Erwartet werden rund 280 Millionen Euro Einnahmen jährlich.
Kritik kommt unter anderem aus Teilen des Handels. Der österreichische Handelsverband argumentiert beispielsweise, die nationale Regelung könne heimische und europäische Händler belasten und Wettbewerbsnachteile erzeugen. Diese Bewertung ist eine Position des Verbandes und nicht Teil der gesetzlichen Regelung.
Für Amazon Seller ist unabhängig von dieser politischen Diskussion vor allem eine Frage entscheidend:
Was bedeutet die zusätzliche Belastung für meine konkrete Marge?
FAQ zur Paketsteuer Österreich 2026
Wann kommt die Paketsteuer in Österreich?
Das Paketsteuergesetz gilt ab dem 1. Oktober 2026. Maßgeblich ist grundsätzlich die Entstehung der Steuerschuld bei Annahme der Zahlung.
Wie hoch ist die Paketsteuer?
Grundsätzlich beträgt die Steuer 2 Euro pro zugestelltem Paket. Alternativ kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Berechnung von 2 Euro pro Bestellung erfolgen.
Gilt die Paketsteuer erst ab 100 Millionen Euro Umsatz?
Grundsätzlich gilt eine Umsatzschwelle von mehr als 100 Millionen Euro relevanten Versandhandelsumsätzen in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Bei Verkäufen über einen Online-Marktplatz werden die entsprechenden Umsätze für Zwecke der Paketsteuer jedoch dem Marktplatz zugerechnet.
Sind deshalb auch kleine Amazon-Händler betroffen?
Kleine Marketplace-Händler können mittelbar betroffen sein, weil bei Verkäufen über eine Plattform die Plattformfiktion greift. Entscheidend ist dann nicht einfach nur der eigene Unternehmensumsatz des Sellers.
Betrifft die Paketsteuer nur Waren aus dem Ausland?
Nein. Nach Angaben der Wirtschaftskammer können nationale, innergemeinschaftliche und Einfuhr-Versandhandelsumsätze erfasst sein. Entscheidend ist insbesondere die Zustellung im österreichischen Bundesgebiet und das Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.
Gilt die Paketsteuer auch für B2B-Bestellungen?
Grundsätzlich nein. Die Regelung zielt auf entsprechende Versandhandelsumsätze an private Endverbraucher beziehungsweise vergleichbare Abnehmer.
Entfällt die Steuer bei einer Retoure?
Eine bereits entstandene Steuerschuld entfällt nach der Zustellung grundsätzlich nicht allein deshalb, weil die Ware anschließend retourniert wird.
Fazit: Für Amazon Seller zählt jetzt die Marge pro SKU
Die österreichische Paketsteuer wirkt auf den ersten Blick wie eine Abgabe für sehr große Versandhändler.
Die 100-Millionen-Euro-Grenze vermittelt kleinen Amazon Sellern deshalb zunächst den Eindruck, von der Regelung nicht betroffen zu sein.
Die Plattformfiktion verändert die Situation jedoch erheblich: Bei Verkäufen über große Online-Marktplätze werden die relevanten Versandhandelsumsätze für Zwecke der Paketsteuer dem Marktplatz zugerechnet.
Damit wird die neue Paketsteuer auch für kleinere Marketplace-Seller wirtschaftlich relevant.
Vor allem bei niedrigpreisigen Produkten können zwei zusätzliche Euro einen erheblichen Anteil der verfügbaren Marge ausmachen.
Deshalb sollten Händler ihre Österreich-Verkäufe jetzt SKU für SKU prüfen, anstatt lediglich auf den Gesamtumsatz zu schauen.
Wer seine Amazon-Preise und Margen angesichts neuer Kostenstrukturen systematisch überprüfen möchte, kann die Auswirkungen gemeinsam mit unserem Team analysieren.
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Für eine dauerhafte und automatisierte Anpassung der Verkaufspreise kann außerdem eine Repricing-Strategie sinnvoll sein, die Mindestpreise und Margengrenzen berücksichtigt.










