E-Commerce

In welchem Fall können Händler:innen sich bei LUCID und dem dualen System abmelden

April 29, 2026
10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wann eine Abmeldung vom Verpackungsregister LUCID möglich ist

Darauf müssen Händler:innen achten, wenn Sie sich von LUCID Abmelden möchten

Wann eine Abmeldung von mLUCID nicht möglich ist

Ausnahme zur Abmeldung vom LUCID Verpackungsregister für Kleinstunternehmen

Wann eine Abmeldung von LUCID möglich ist

Bisher galt: Alle Händler:innen, die Verpackungen nutzen, mussten sich sowohl bei der zentralen Stelle Verpackungsregister als auch bei einem dualen System registrieren.

Verlagerung der Pflichten auf den Erzeuger beim Verpackungsregister

Mit der neuen Verordnung verschiebt sich diese Pflicht in vielen Fällen auf den sogenannten Erzeuger.

Wer weiterhin registrierungspflichtig für Verpackungen bleibt

Händler:innen, die nach der neuen Verordnung als Erzeuger gelten, müssen weiterhin:

  • eine Registrierung bei LUCID vornehmen
  • eine Lizenzierung über ein duales System durchführen

Wann Händler:innen nicht mehr vom Verpackungsregister betroffen sind

Händler:innen, die nicht als Erzeuger gelten, sind künftig nicht mehr registrierungs- und lizenzierungspflichtig, wenn sie:

  • ihre Verpackungen aus Deutschland beziehen
  • ausschließlich innerhalb Deutschlands versenden

Konkretes Praxisbeispiel zur Abmeldung vom LUCID Verpackungsregister

Wer neutrale Standard-Versandkartons bei einem deutschen Lieferanten kauft, diese nur innerhalb Deutschlands nutzt und keine eigene Marke oder kein eigenes Logo auf der Verpackung hat, gilt ab August nicht mehr als Erzeuger.

Folge für die Verantwortlichkeit, wenn Sie sich vom LUCID Verpackungsregister abmelden

In diesem Fall übernimmt der Lieferant die Rolle des Erzeugers und ist für die entsprechenden Pflichten verantwortlich.

Darauf müssen Händler:innen achten

Auch wenn eine Abmeldung grundsätzlich möglich ist, gibt es wichtige Einschränkungen.

Umgang mit bestehenden Verpackungsbeständen

Händler:innen, die alte Verpackungen weiterhin nutzen, müssen diese weiterhin lizenzieren und registriert bleiben.

Warum die Pflicht bestehen bleibt

Verpackungen, die bereits vor August in Verkehr gebracht wurden, sind nicht automatisch vom Erzeuger lizenziert worden.

Konsequenz für Händler:innen

Die Verpflichtung bleibt bestehen, bis diese Verpackungen vollständig aufgebraucht sind.

Verantwortung trotz Verlagerung der Pflichten

Auch wenn der Erzeuger grundsätzlich verantwortlich ist, müssen Händler:innen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Prüfung der Lieferantenpflichten

Händler:innen sind weiterhin dafür verantwortlich, nur Verpackungen zu verwenden, die den Anforderungen der Verpackungsverordnung entsprechen.

Zeitpunkt der Abmeldung vom LUCID Verpackungsregister

Eine Abmeldung ist in der Regel nicht jederzeit möglich.

Vertragslaufzeiten beachten

Da Verträge mit dualen Systemen meist kalenderjährlich abgeschlossen werden, ist eine Abmeldung häufig erst zum Jahresende möglich.

Wann eine Abmeldung vom LUCID Verpackungsregister nicht möglich ist

In bestimmten Fällen bleibt die Registrierungspflicht weiterhin bestehen.

Import von Verpackungen aus dem Ausland

Händler:innen, die Verpackungen aus dem Ausland beziehen und in Deutschland nutzen, bleiben registrierungspflichtig.

Typische Herkunftsländer

  • Österreich
  • Polen
  • China
Rechtliche Einordnung

In diesen Fällen gelten Händler:innen selbst als Erzeuger und müssen weiterhin alle Pflichten erfüllen.

Verwendung individueller Verpackungen, LUCID

Wer Verpackungen mit eigenem Logo, Design oder eigener Marke verwendet, bleibt ebenfalls in der Pflicht.

Einordnung als Erzeuger

Diese Händler:innen gelten nach der PPWR als Erzeuger.

Zusätzliche Anforderungen ab 2026

Neben der Registrierung bei LUCID und der Teilnahme am dualen System kommen weitere Pflichten hinzu:

  • Konformitätsbewertung
  • EU-Konformitätserklärung

Versand in andere EU-Länder

Auch beim internationalen Versand bestehen weiterhin Verpflichtungen.

Länderspezifische Registrierungspflicht

Für jedes EU-Land, in das verkauft wird, ist eine separate Registrierung erforderlich.

Wichtige Einschränkung

Es gibt kein zentrales EU-weites Register für die Lizenzierung.

Ausnahme für Kleinstunternehmen zwecks LUCID Verpackungsregister

Für bestimmte Händler:innen gelten Sonderregelungen.

Definition eines Kleinstunternehmens

Als Kleinstunternehmen gilt, wer:

  • weniger als 10 Angestellte hat
  • einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielt

Besondere Regelung für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Erzeuger.

Voraussetzungen für die Befreiung

  • Lieferant sitzt in Deutschland
  • Versand erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands
Folge für die Registrierungspflicht

In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Lizenzierung und Registrierung, selbst wenn Verpackungen unter eigener Marke oder eigenem Namen in Verkehr gebracht werden.

Fazit: Wann sich Händler:innen wirklich abmelden können

Die neue Verpackungsverordnung bringt deutliche Veränderungen mit sich, insbesondere bei der Frage, wer für Registrierung und Lizenzierung verantwortlich ist.

Zentrale Erkenntnis

Ob eine Abmeldung möglich ist, hängt maßgeblich davon ab, ob Händler:innen als Erzeuger gelten oder nicht.

Entscheidende Kriterien

  • Herkunft der Verpackung
  • Nutzung innerhalb Deutschlands oder international
  • Individualisierung der Verpackung
  • Unternehmensgröße
Empfehlung für Händler:innen

Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Situation ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und unnötige Kosten zu sparen.

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