Die OS-Plattform Abschaltung – ein Satz, der aktuell für viele Shopbetreiber wie ein Donnerschlag klingt. Und ja, es stimmt: Am 20. Juli 2025 schaltet die EU-Kommission das Portal für Online-Streitbeilegung endgültig ab. Keine Hintertür, kein Aufschub.
Doch warum dieser Schritt? Ganz einfach: Die Plattform wurde kaum genutzt. Verbraucher:innen wussten oft gar nicht, dass sie existiert. Händler:innen verlinkten sie nur, weil sie mussten. Und die EU? Die zieht jetzt den Stecker – wegen hoher Kosten, fehlender Relevanz und digitaler Ineffizienz.
Und nun? Jetzt musst du handeln.
Stell dir vor, du betreibst einen kleinen Webshop. Vielleicht mit WooCommerce, vielleicht mit Webflow oder Plentymarkets. Du verkaufst deine Produkte in Deutschland – oder auch mal nach Österreich, Italien, Frankreich. Zack, schon bist du im Fokus.
Denn: Die Abschaltung betrifft jeden EU-Shopbetreiber, egal ob Mini-Startup oder etabliertes Online-Business. Wer den OS-Link in seinem Shop lässt, riskiert – na klar – Abmahnungen. Und die können teuer werden.
Deshalb gilt: Schau jetzt genau hin. Oder anders gesagt: Tu deinem Shop einen Gefallen – und mach ihn zukunftssicher.
Der bekannte Textbaustein mit dem Link zur OS-Plattform? Vergiss ihn. Komplett.
Egal ob im Impressum, in deinen AGB oder im Footer – lösche alles, was auf „https://ec.europa.eu/consumers/odr“ verweist.
Warum? Weil ein toter Link nicht nur peinlich ist, sondern als wettbewerbswidrig gelten kann. Und das wissen auch die Abmahner.
Kennst du das? Du klickst dich durch deine eigenen AGB und merkst: „Hoppla, das habe ich seit Jahren nicht mehr angefasst.“
Wenn dort noch ein OS-Hinweis steht, wird’s Zeit. Anbieter wie Trusted Shops, eRecht24 oder Händlerbund haben inzwischen aktualisierte Templates. Greif zu – oder lass deine AGB individuell prüfen.
Auch hier kann sich der OS-Link verstecken. Besonders im Abschnitt „Rechtsstreitigkeiten“ oder „Kundenkommunikation“. Klingt trocken – aber du solltest’s ernst nehmen. Denn: DSGVO & Co. verzeihen keine Schlamperei.
„Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen …“
Klingt unpersönlich? Vielleicht. Aber es ist rechtlich korrekt und alternativlos, wenn du keine andere Stelle benennen willst.
Du möchtest es klarer sagen? Dann tu es. Zeig Haltung, aber bleib juristisch sauber. Deine Kunden werden’s dir danken – vor allem die, die mit Klartext besser umgehen können als mit Paragraphen.
Du willst lieber auf eine konkrete Schlichtungsstelle verweisen? Gute Idee.
In Deutschland bietet z. B. das Zentrum für Schlichtung e. V. eine funktionierende Alternative. Auch Verbraucherzentralen bieten Hilfe an – oft unkompliziert und digital.
Aber Achtung: Verpflichtet bist du nicht. Du kannst, musst aber nicht. Und genau das … zählt.
Kund:innen sind nicht dumm. Sie merken, wenn da plötzlich ein Hinweis fehlt, wo vorher einer war. Also sag ihnen, was Sache ist.
Ein kurzer Absatz im FAQ, ein Satz in der Bestellbestätigung oder ein Hinweis in deinem Newsletter – das reicht. So schaffst du Transparenz und Vertrauen. Und das ist im E-Commerce Gold wert.
Viele Shopbetreiber nutzen vorgefertigte Themes oder rechtliche Plugins. Klingt bequem – ist es auch. Aber manchmal schlummert darin ein Risiko.
Denn viele Templates enthalten Standard-Footer oder Impressumstexte, die automatisch den alten OS-Link einfügen. Schau hin. Kontrolliere jede Ecke deines Shops. Jetzt ist der Moment.
Tja. Dann riskierst du Folgendes:
Das alles … nur wegen eines vergessenen Links? Ja.
Darum: Lass es nicht so weit kommen.
Ganz ehrlich? Nichts so richtig. Die EU lässt hier eine Lücke. Es gibt kein offizielles Ersatzsystem.
Was du tun kannst:
Jede dieser Varianten ist okay – solange du dich nicht auf eine Plattform berufst, die es nicht mehr gibt.
Einen fundierten Überblick findest du übrigens auch bei Wikipedia.
Denk an deine Kund:innen. Sie klicken nicht, um juristische Formeln zu lesen. Sie wollen wissen, woran sie sind.
Also:
„Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet …“ ist okay. Aber „Wir lösen Probleme lieber direkt mit dir“ klingt … menschlicher. Und macht dein Business sympathisch.
Ein Online-Portal der EU zur Streitbeilegung zwischen Händler:innen und Verbraucher:innen. Funktionierte … mittelmäßig.
Am 20. Juli 2025. Danach existiert die Plattform nicht mehr – Punkt.
Unbedingt. Ein veralteter Link ist nicht nur nutzlos, sondern auch rechtlich riskant.
Nicht offiziell. Du kannst freiwillig nationale Stellen benennen – musst aber nicht.
Abmahnungen, Unterlassung, Kosten. Und ein echt mieses Gefühl.
Im Impressum, Footer, AGB, Systemmails, Datenschutzerklärung. Manchmal auch in Themes oder CMS-Plugins.
Anbieter wie eRecht24, Händlerbund, IT-Recht Kanzlei oder Trusted Shops haben aktualisierte Vorlagen.
Viele aktualisieren ihre Templates – aber du bist selbst verantwortlich. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.