Amazon EU-Streitbeilegung Link entfernen – klingt harmlos? Ist es aber nicht. Wenn du bei Amazon als Verkäufer tätig bist, stolperst du früher oder später über diesen automatisch gesetzten Link zur EU-Streitbeilegungsplattform. Klingt bürokratisch – ist es auch. Doch was steckt dahinter?
Diese Plattform der EU-Kommission soll helfen, Konflikte zwischen Käufern und Händlern außergerichtlich zu lösen. Klingt fair – aber: Nicht jeder Amazon-Händler ist verpflichtet, diesen Link einzubauen. Gerade B2B-Händler oder Anbieter mit Schlichtungsverzicht möchten den Link oft löschen oder anpassen.
Und genau hier lauert die Falle: Wer den Streitbeilegungslink unnötig zeigt oder falsch formuliert, riskiert Abmahnungen. Also: Mach Schluss mit der Unsicherheit – wir zeigen dir, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bist.
Seit dem 9. Januar 2016 gilt die ODR-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 524/2013). Sie verpflichtet bestimmte Online-Händler dazu, einen leicht auffindbaren Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) bereitzustellen. Klingt trocken – ist aber wichtig.
Mehr zur ODR-Verordnung findest du auf Wikipedia.
Und jetzt aufgepasst: Die Pflicht gilt nur, wenn du an Verbraucher (B2C) verkaufst und zur Teilnahme bereit oder verpflichtet bist. Verkaufst du ausschließlich an Unternehmen (B2B) oder erklärst dich ausdrücklich für nicht teilnahmebereit, brauchst du den Link nicht.
Fazit? Es kommt nicht auf Amazon an – sondern auf dich als Händler.
Logge dich in dein Amazon Seller Central-Konto ein. Unter Einstellungen findest du den Punkt „Ihre Informationen“ – dort geht’s los.
Klicke auf „Impressum“ und öffne das Textfeld. Achtung: Meist steht dort ein Standardtext – inklusive Link zur Streitbeilegung.
Jetzt wird's konkret: Lösche den Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr) aus dem Textfeld.Wenn du nicht teilnehmen möchtest, füge stattdessen diesen Satz ein:
"Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil."
Speichern – und dann: Unbedingt prüfen! Schau dir dein Verkäuferprofil direkt auf Amazon an. Ist der Link wirklich weg?
Kennst du das? Du hast etwas geändert – und ein paar Tage später ist alles wieder beim Alten. Amazon aktualisiert Impressumsangaben manchmal automatisch. Daher: Immer mal wieder prüfen.
Der Link ist weg, aber sonst steht da nichts? Vorsicht! Das kann problematisch sein. Ohne Hinweis zur Teilnahme erzeugst du Unsicherheit – und das kann abmahnfähig sein.
Es gibt praktische Tools – z. B. von der IT-Recht-Kanzlei oder eRecht24. Diese bieten Formulierungen, die rechtlich auf Nummer sicher gehen.
Immer dann, wenn du nicht teilnehmen willst, solltest du das auch deutlich sagen. Beispiel:
"Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen."
Kurz gesagt? Klarheit schlägt Standardtext. Viele Juristen raten dazu, den Link nur zu setzen, wenn du wirklich teilnehmen willst.
Nein. Nur B2C-Händler mit Teilnahmebereitschaft oder -pflicht müssen den Link einbauen.
Du riskierst Abmahnungen – denn du erweckst den Anschein, zur Teilnahme verpflichtet zu sein.
Einfach dein Verkäuferprofil aufrufen, „Impressum anzeigen“ klicken und den Text prüfen.
Du kannst dein Impressum extern auf deiner Website hosten und im Amazon-Profil verlinken.
Amazon überlässt die Impressumsgestaltung dir – es gibt keine offizielle Anleitung für den Link.
Ja – besonders, wenn der Link irreführend wirkt oder fälschlich gesetzt wurde.
Definitiv – wenn du im B2C-Bereich tätig bist oder dir unsicher bist.
Ja. Trusted Shops, IT-Recht-Kanzlei & Co. bieten rechtssichere Prüf-Tools.
Wenn du den Amazon EU-Streitbeilegung Link entfernen möchtest, brauchst du kein Jurastudium – nur Klarheit und die richtigen Schritte. Ob du zur Verlinkung verpflichtet bist, hängt ganz von deinem Geschäftsmodell ab. Nutze die Hinweise hier, um dein Impressum rechtssicher und abmahnsicher zu gestalten.
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