Amazon EU-Streitbeilegung Link entfernen: 7 Schritte für ein rechtssicheres Impressum
Inhaltsverzeichnis
- Warum der Link zur EU-Streitbeilegung problematisch ist
- Was sagt das Gesetz?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Entfernen bei Amazon
- Häufige Probleme & Lösungen
- Was Amazon-Händler beachten sollten
- Rechtssichere Impressums-Gestaltung
- FAQ zur EU-Streitbeilegung
- Fazit & Handlungsempfehlung
Amazon EU-Streitbeilegung Link entfernen – Warum das Thema wichtig ist
Amazon EU-Streitbeilegung Link entfernen – klingt harmlos? Ist es aber nicht. Wenn du bei Amazon als Verkäufer tätig bist, stolperst du früher oder später über diesen automatisch gesetzten Link zur EU-Streitbeilegungsplattform. Klingt bürokratisch – ist es auch. Doch was steckt dahinter?
Diese Plattform der EU-Kommission soll helfen, Konflikte zwischen Käufern und Händlern außergerichtlich zu lösen. Klingt fair – aber: Nicht jeder Amazon-Händler ist verpflichtet, diesen Link einzubauen. Gerade B2B-Händler oder Anbieter mit Schlichtungsverzicht möchten den Link oft löschen oder anpassen.
Und genau hier lauert die Falle: Wer den Streitbeilegungslink unnötig zeigt oder falsch formuliert, riskiert Abmahnungen. Also: Mach Schluss mit der Unsicherheit – wir zeigen dir, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bist.
Gesetzliche Grundlage zur EU-Streitbeilegung
Ursprung der Streitbeilegungspflicht
Seit dem 9. Januar 2016 gilt die ODR-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 524/2013). Sie verpflichtet bestimmte Online-Händler dazu, einen leicht auffindbaren Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) bereitzustellen. Klingt trocken – ist aber wichtig.
Mehr zur ODR-Verordnung findest du auf Wikipedia.
Unterschiede für B2C- und B2B-Verkäufer
Und jetzt aufgepasst: Die Pflicht gilt nur, wenn du an Verbraucher (B2C) verkaufst und zur Teilnahme bereit oder verpflichtet bist. Verkaufst du ausschließlich an Unternehmen (B2B) oder erklärst dich ausdrücklich für nicht teilnahmebereit, brauchst du den Link nicht.
Pflicht zur Verlinkung – ja oder nein?
- B2C & Teilnahmebereitschaft: Link erforderlich
- B2C & Ablehnung Schlichtung: Hinweis ohne Link reicht
- B2B-only: Keine Linkpflicht
Fazit? Es kommt nicht auf Amazon an – sondern auf dich als Händler.
So entfernst du den EU-Link in Amazon Seller Central
Schritt 1: Seller Central öffnen
Logge dich in dein Amazon Seller Central-Konto ein. Unter Einstellungen findest du den Punkt „Ihre Informationen“ – dort geht’s los.
Schritt 2: Impressum bearbeiten
Klicke auf „Impressum“ und öffne das Textfeld. Achtung: Meist steht dort ein Standardtext – inklusive Link zur Streitbeilegung.
Schritt 3: Link korrekt entfernen oder anpassen
Jetzt wird's konkret: Lösche den Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr) aus dem Textfeld.Wenn du nicht teilnehmen möchtest, füge stattdessen diesen Satz ein:
"Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil."
Schritt 4: Änderungen speichern & prüfen
Speichern – und dann: Unbedingt prüfen! Schau dir dein Verkäuferprofil direkt auf Amazon an. Ist der Link wirklich weg?
Häufige Fehler beim Löschen des Streitbeilegungslinks
Automatisches Zurücksetzen durch Amazon
Kennst du das? Du hast etwas geändert – und ein paar Tage später ist alles wieder beim Alten. Amazon aktualisiert Impressumsangaben manchmal automatisch. Daher: Immer mal wieder prüfen.
Falsche Formatierung oder fehlende Angaben
Der Link ist weg, aber sonst steht da nichts? Vorsicht! Das kann problematisch sein. Ohne Hinweis zur Teilnahme erzeugst du Unsicherheit – und das kann abmahnfähig sein.
Lösungsansätze & Workarounds
- Impressum extern hosten und in Amazon verlinken
- Rechtstexte von spezialisierten Kanzleien nutzen
- Regelmäßige Prüfung deines Profils nicht vergessen
Rechtssichere Impressumsgestaltung für Amazon-Händler
Externe Impressumsvorlagen nutzen?
Es gibt praktische Tools – z. B. von der IT-Recht-Kanzlei oder eRecht24. Diese bieten Formulierungen, die rechtlich auf Nummer sicher gehen.
Wann ist ein Disclaimer sinnvoll?
Immer dann, wenn du nicht teilnehmen willst, solltest du das auch deutlich sagen. Beispiel:
"Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen."
Wie Rechtsanwälte das Thema einschätzen
Kurz gesagt? Klarheit schlägt Standardtext. Viele Juristen raten dazu, den Link nur zu setzen, wenn du wirklich teilnehmen willst.
FAQ – Häufige Fragen zur EU-Streitbeilegung bei Amazon
Muss jeder Verkäufer den Link zur EU-Streitbeilegung anzeigen?
Nein. Nur B2C-Händler mit Teilnahmebereitschaft oder -pflicht müssen den Link einbauen.
Was passiert, wenn ich den Link stehen lasse, obwohl ich nicht teilnehmen will?
Du riskierst Abmahnungen – denn du erweckst den Anschein, zur Teilnahme verpflichtet zu sein.
Wie kann ich mein Impressum auf Amazon prüfen?
Einfach dein Verkäuferprofil aufrufen, „Impressum anzeigen“ klicken und den Text prüfen.
Welche Alternativen gibt es zum Amazon-Impressum?
Du kannst dein Impressum extern auf deiner Website hosten und im Amazon-Profil verlinken.
Was sagt Amazon selbst zu dem Thema?
Amazon überlässt die Impressumsgestaltung dir – es gibt keine offizielle Anleitung für den Link.
Kann ich wegen des Links abgemahnt werden?
Ja – besonders, wenn der Link irreführend wirkt oder fälschlich gesetzt wurde.
Sollte ich einen Anwalt konsultieren?
Definitiv – wenn du im B2C-Bereich tätig bist oder dir unsicher bist.
Gibt es Tools zur Impressumsprüfung?
Ja. Trusted Shops, IT-Recht-Kanzlei & Co. bieten rechtssichere Prüf-Tools.
Fazit – So handelst du jetzt richtig
Wenn du den Amazon EU-Streitbeilegung Link entfernen möchtest, brauchst du kein Jurastudium – nur Klarheit und die richtigen Schritte. Ob du zur Verlinkung verpflichtet bist, hängt ganz von deinem Geschäftsmodell ab. Nutze die Hinweise hier, um dein Impressum rechtssicher und abmahnsicher zu gestalten.
Zusammenfassung (Bulletpoints)
- Pflicht zur Verlinkung nur bei B2C & Teilnahmebereitschaft
- Amazon fügt den Link oft automatisch ein
- Impressum manuell im Seller Central bearbeiten
- Aussage zur Teilnahme ist rechtlich wichtig
- Tools & Vorlagen helfen bei der Formulierung
- Impressum regelmäßig auf Korrektheit prüfen
Deine nächsten Schritte:
- Öffne jetzt dein Verkäuferprofil
- Entferne überflüssige oder falsche Links
- Formuliere klar und rechtskonform
- Hol dir bei Unsicherheit rechtliche Hilfe
→ Jetzt Impressum prüfen & rechtssicher handeln!









